Wir sind momentan gering ausgelastet

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Das Parkbad an der Murg (nachfolgend: "Parkbad") und seine Lieferanten sind bestrebt, dem Kunden einen nach dem Stand der Technik möglichst reibungslosen und professionellen Service zu bieten. Dazu bedient sich das Parkbad bewährter Technik sowie ausgewiesener Fachleute und Lieferanten (zusammen: "Lieferanten"), unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt. Dennoch kann das Parkbad keine Garantie für eine fehlerfreie oder unterbruchslose Erbringung der Dienstleistungen übernehmen oder rechtswidrige Eingriffe in das EDV-System oder eine missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte ausschliessen und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden daraus ab. Eine Haftung für Leistungen Dritter wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.


Der Kunde verwendet seine Hardware (inkl. Drucker), Betriebssoftware und Telekommunikationseinrichtungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen auf eigene Gefahr und Kosten. Der Kunde anerkennt, dass das Parkbad und seine Lieferanten/Lizenzgeber nicht verpflichtet sind, bestimmte Software zu unterstützen oder zu erhalten oder bestimmte Betriebsplattformen oder -systeme zu unterstützen oder deren Unterstützung in Zukunft aufrecht zu erhalten. Das Parkbad lehnt im Rahmen des gesetzlich Zulässigen jede Haftung für Schäden am EDV-System des Kunden infolge Benutzung der Website oder einer Inanspruchnahme von Dienstleistungen ab.

 

Eintrittskarten

Tickets werden am Eingang zur Veranstaltung elektronisch geprüft. Eine Überprüfung der Berechtigung des Ticketvorweisers bleibt vorbehalten.

Tickets sind vor Feuchtigkeit, Schmutz, mechanischen oder optischen Einwirkungen sowie sonstigen Beschädigungen etc. zu schützen. Der QR-Code muss maschinenlesbar sein. Beschädigte Tickets werden nicht ersetzt.

Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen etc. von Tickets ist nicht erlaubt. Auf diese oder andere Weise manipulierte Tickets sind nicht gültig.

Der Weiterverkauf von oder der Handel mit Tickets zum nicht-offiziellen Preis ist strikte untersagt. Derartig erworbene Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Bei entsprechendem Verdacht bleibt das Recht vorbehalten, die entsprechenden Tickets und/oder das Kundenkonto zu sperren, ohne dass eine Rückerstattung erfolgt.

Sofern das Ticket beim Zutritt nicht eingezogen wird, ist es bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen. Jeglicher Missbrauch mit Tickets ist untersagt. Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung bleibt, nebst Verfall der Teilnahmeberechtigung, die Geltendmachung von Schadenersatz vorbehalten.

Eine Rücknahme oder ein Umtausch von Tickets ist ausgeschlossen.

 

Badeordnung

 

1. Zweck  

Die Besucherinnen und Besucher sollen einen erholsamen und entspannten Aufenthalt im Parkbad an der Murg geniessen. Mit der Badeordnung werden Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit gewährleistet. Wir setzen auf gegenseitige Rücksichtnahme, auf Sitte und Anstand sowie auf den gegenseitigen Respekt unter den Gästen. Die Badeordnung ist für alle Gäste der Badeanlage verbindlich. Mit dem Betreten des Parkbades akzeptiert der Gast die Bestimmungen dieser Badeordnung.   

2. Preise und Öffnungszeiten  

  • Die Benutzung der Badeanlagen ist gebührenpflichtig. 

  • Einzeleintritte berechtigen zum einmaligen und ununterbrochenen Eintritt. 

  • Für verlorene oder nicht ausgenützte Billette und Abonnemente erfolgt keine Rückerstattung.  

  • Bei Verlust der Saisonkarte (Jahresabo) wird eine zusätzliche Gebühr (Depot) von Fr. 5.- für eine neue Chipkarte verrechnet 

  • Die Öffnungszeiten können verkürzt werden, ohne dass hieraus Ansprüche geltend gemacht werden können.  

  • Die aktuellen Preise und Öffnungszeiten sind im Eingangsbereich des Parkbades und unter www.parkbad.ch ersichtlich.  

 Das Parkbad ist in der Regel von Anfang Mai bis Mitte September täglich geöffnet. In der Vor- und Nachsaison und bei ungünstiger Witterung kann der Betrieb aus Sicherheitsgründen eingeschränkt oder eingestellt werden. Hieraus können keine Ansprüche geltend gemacht werden.  

 3. Sicherheitsvorschriften zur Benutzung der Wasserflächen  

  • Die Benutzung des Parkbades sowie das Schwimmen oder Baden erfolgt auf eigene Gefahr.  

  • Flächen für Schwimmende dürfen nur von geübten Schwimmerinnen und Schwimmern benutzt werden.  

  • Im Schwimmbecken und im Sprungbereich ist die Benutzung von Schwimmhilfen nicht gestattet.  

  • Nichtschwimmer müssen unter Aufsicht der Eltern oder einer volljährigen Person das Nichtschwimmerbecken oder das Kinderplanschbecken benutzen (siehe Ziff. 4, Zutrittsregelung).  

  • Die generellen Baderegeln der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft (SLRG) sind strikte einzuhalten.  

 4. Zutrittsregelung  

Der Zutritt ins Parkbad an der Murg ist aus Sicherheitsgründen nur unter folgenden Auflagen erlaubt:  

  • Kinder unter 10 Jahren nur unter Aufsicht der Eltern oder einer volljährigen Person. 

  • Das Mitführen von Tieren in der Badeanlage ist untersagt. 

  • Das Betreten oder Benutzen der Badeanlagen ausserhalb der Öffnungszeiten ist untersagt. Widerhandlungen werden strafrechtlich verfolgt (Hausfriedensbruch StGB Art. 186).  

5. Aufsichtspflicht  

  • Personen, die Aufsichtspflichten gegenüber Dritten haben, sind von ihren Aufsichtspflichten durch das Betreten der Badeanlagen nicht entbunden.  

  • Die Aufsichtspflicht gegenüber Kinder, Jugendlichen oder anderen schutz-befohlenen Personen obliegt den Eltern oder anderen Begleitpersonen.  

  • Die Aufsichtsperson hat ihre Aufsichtspflichten jederzeit zu erfüllen. Sie sorgt dafür, dass die Sicherheitsvorschriften zur Benutzung der Wasserflächen jederzeit eingehalten werden. Ablenkende Tätigkeiten durch die Aufsichtsperson sind zu vermeiden.  

6. Verboten ist:  

  • das Hineinstossen und Hineinwerfen von Personen in die Schwimmbecken 

  • das Hineinspringen von den bezeichneten Seiten des Schwimmbeckens  

  • Kopfsprünge in die Nichtschwimmerbecken 

  • Hineinspringen in das Sprungbecken vom Beckenrand sowie das Umherschwimmen darin 

  • das gleichzeitige Springen von einem Sprungbrett  

  • das stehende Rutschen und das Hochlaufen auf den Wasserrutschen 

  • das Benutzen von Luftmatratzen 

  • jegliche Belästigung der Badegäste, insbesondere durch Lärm, Wasserspritzen und Umherspringen oder Untertauchen  

  • das Rauchen, Essen und Trinken in den Wasserbereichen 

  • das Überspringen von Hecken und Abschrankungen, das Überklettern von Geländern und Zäunen, sowie das Besteigen von Bäumen und Dächern  

  • das Entfachen von offenen Feuern ausserhalb der öffentlichen Grillstelle  

  • das Benutzen von Wasserpfeifen 

  • das Mitführen von e-Trottis und anderen Verkehrsmitteln in der Parkanlage 

  • das Betreten der Diensträume ohne Erlaubnis des Badepersonals  

  • das Fotografieren und Filmen in den Badeanlagen, insbesondere mit einer Kamera oder mit einem Mobiltelefon  

  • das Benützen von Rettungsgeräten für andere als für Rettungszwecke 

  • das Mitführen und Abstellen von Kinderwagen im Bereich der Bassins 

7. Hygiene und Badebekleidung  

  • Die Benutzung der Badeanlagen mit nässenden oder offenen Wunden sowie ansteckenden Krankheiten ist untersagt.  

  • Vor dem Betreten des Wasserbereichs ist das Duschen obligatorisch.  

  • Verunreinigungen, insbesondere Littering, Spucken und Urinieren sind verboten. 

  • Für Kleinkinder ist das Tragen von Badewindeln obligatorisch. 

  • Der Wasserbereich ist nur in sicherer und hygienischer Badebekleidung gestattet, welche für den Wassersport geeignet und vorgesehen ist (Badebekleidung aus elastischem Material oder nicht saugender Kunstfaser).   

8. Schulen, Vereine, Kurswesen, Anlässe  

Die Benützung der Badeanlagen durch Schulen, Vereine und Kursanbieter wird in einer separaten Nutzungsvereinbarung geregelt. Die Aufsicht obliegt der Lehrperson oder der Kursleitung. Bei geplanten Klassenbesuchen und Schulreisen ist eine Anmeldung erwünscht.  

Kommerzielle Nutzung, Schwimmunterricht und spezielle Anlässe müssen bewilligt werden. Reservationen von Wasserflächen und Gesuche zur Durchführung von speziellen Anlässen sind schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.  

 9. Fundgegenstände  

Gegenstände, welche in den Badeanlagen gefunden werden, sind an der Kasse abzugeben. Liegengelassene Spielsachen, Badekleider, Badetücher und sonstige Badeutensilien werden aufbewahrt und nach der Saison entsorgt.  

 10. Garderobe  

Das Umkleiden hat in den vorgesehenen Garderoben zu erfolgen. Zur Vermeidung von Diebstählen stehen den Badegästen Garderobenschränke zur Verfügung. Für entwendete oder verlorene Wertsachen und Gegenstände lehnt das Parkbad jegliche Haftung ab.  

 11. Anweisungen des Badpersonals  

Das Badpersonal übt gegenüber den Badegästen das Hausrecht aus. Es ist befugt, durch Weisungen für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen. Den Anordnungen des Badpersonals ist Folge zu leisten.  

 12. Hausverbot  

Badegäste, die gegen die Badeordnung verstossen, können vom Badepersonal verwarnt oder unverzüglich aus den Badeanlagen ausgeschlossen werden. Mehrtägige oder dauerhafte Hausverbote können durch die Geschäftsleitung des Parkbades an der Murg ausgesprochen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Saison- oder Jahresabonnemente können umgehend gesperrt und Mieten annulliert werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.  

 13. Haftung  

Die Genossenschaft Parkbad an der Murg lehnt jegliche Haftung ab:  

  • für Schäden und Unfälle, die nicht auf Mängel an der Anlage oder nicht auf mindestens grobes Verschulden des Badpersonals zurückzuführen sind  

  • für Schadenfälle, die aus Nichtbeachtung dieser Badeordnung entstehen 

  • für entwendete, beschädigte oder verlorene Gegenstände  

  • für Diebstähle und Sachbeschädigungen, Vandalismus und mutwillige Verunreinigungen (inkl. Umtriebsgebühren) haftet der Verursacher, bei Minderjährigen die erziehungsberechtigte Person.  

 14. Beschwerden  

Beschwerden über das Personal oder den Badebetrieb sind schriftlich an das Präsidium der Genossenschaft Parkbad an der Murg zu richten.